Beirat

Der Beirat stellt eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus den unterschiedlichen kommunalen und sozioökonomischen Bereichen dar. Seine Aufgabe liegt u. a. in der Beratung und fachlichen Unterstützung des Vorstandes. Der Beirat besteht aus bis zu 20 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.

 

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